Mohnmädchen®

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seine Bestellung bis zu seinem schriftlichen Widerruf gebunden, mindestens jedoch für acht Wochen, damit wir ausreichend Zeit für die Dispositionen mit unseren Vorlieferanten haben. Der Kaufvertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande.
  3. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen, ohne Risikoübernahme. Die genauen Bedingungen werden nachfolgend erläutert.
  4. Factoring: Wir arbeiten mit einer Factoring-Gesellschaft zusammen, die unsere Kunden kreditversichert und unsere Forderungen übernimmt:
    a) Wir behalten uns vor, Bestellungen abzulehnen, wenn unser Factor den Kunden nicht kreditversichert. Diese Ablehnung werden wir dem Kunden umgehend mitteilen.
    b) Sollte unser Factor nach Vertragsschluss das Kreditlimit des Kunden streichen oder reduzieren, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder eine Bankbürgschaft zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu fordern.
  5. Vorauszahlung: Im Fall der Nicht-Versicherung durch den Factor oder bei Bekanntwerden anderer Umstände (z.B. wiederholter Zahlungsverzug, Schufa-Eintrag), die unsere Forderungen gefährdet erscheinen lassen, können wir Vorauszahlung oder eine Bankbürgschaft bis zur Höhe des Lieferwertes verlangen. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb des von uns gesetzten Zeitraums, wird der Auftrag nicht in Produktion gegeben, und wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. An Abbildungen, Warenmustern, Skizzen und anderen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

II. Verwendung unserer Marke bei Werbung

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bewerbung unserer Ware ausschließlich unserer Marke “Mohnmädchen” zu verwenden, wie sie auf dieser Seite abgebildet ist. Diese Verpflichtung gilt auch für Vertreter, die unsere Ware in unserem Namen vertreiben. Die Werbung mit unserer Marke ist nur nach schriftlicher Freigabe der grafischen Darstellung durch uns gestattet.

III. Preise und Zahlungen

  1. Unsere Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Berlin (exkl. Transport und Verpackung). Bei Auslandslieferungen trägt der Kunde alle Zölle und Grenzabgaben. Die Verpackung wird nach bestem Ermessen vorgenommen und zum Selbstkostenpreis berechnet.
  2. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 5% Skonto. Bei Auswahlsendungen sind unsere Rechnungen sofort fällig.
  3. Gerät der Kunde mit irgendeiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, werden alle aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen sofort fällig.

IV. Liefertermine

  1. Die Auslieferungszeiten sind wie folgt festgelegt: Für die Wintersaison von Juli bis September und für die Sommersaison von Januar bis März. Kundenwünsche nach einem verbindlichen Liefertermin werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir den Liefertermin schriftlich bestätigen.
  2. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Verzögerungen durch Vorlieferanten, Betriebsstörungen, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Falls wir auch nach einer angemessenen Verlängerung nicht liefern können, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Können wir einen verbindlichen Liefertermin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht einhalten, muss der Kunde uns eine Nachlieferungsfrist von mindestens 10 Tagen setzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz geltend machen kann.
  4. Teillieferungen sind zulässig.
  5. Wir behalten uns das Recht vor, bis zu 5% des bestätigten Bestellwertes zu unterliefern.

V. Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware in unserem Betrieb oder in unserem Auslieferungslager von einem Spediteur oder Frachtführer übernommen wird. Dies gilt auch, wenn wir zusätzliche Leistungen wie frachtfreie Versendung oder Anfuhr übernehmen. Diese Regelung gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
  2. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet.
  3. Der Kunde tritt sämtliche Forderungen, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware resultieren, sowie etwaige Ersatzansprüche bezüglich der Vorbehaltsware im Voraus an uns ab.
  4. Der Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur unter folgenden Bedingungen gestattet:
    a) Die Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und zu marktüblichen Preisen veräußert werden.
    b) Der Kunde darf nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns in Verzug sein.
  5. Der Kunde hat Zahlungen seiner Kunden für unsere Rechnung entgegenzunehmen und sie vorrangig zur Begleichung unserer Forderungen zu verwenden.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware zu informieren.
  7. Bei pflichtwidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und diese gegebenenfalls freihändig zu verwerten.
  8. Übersteigt der Wert unserer bestehenden Sicherheiten den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freigeben.

VII. Mängel

  1. Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware die bei Sachen der gleichen Art übliche Beschaffenheit aufweist. Unerhebliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe, Gewicht, Ausrüstung oder Dessin gelten nicht als Mangel. Für die Verletzung von Schutzrechten Dritter haften wir nicht, sofern uns diese nicht bekannt waren.
  2. Der Kunde verliert das Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er die Ware nicht unverzüglich nach Lieferung sorgfältig untersucht und jeden festgestellten Mangel nicht innerhalb einer Woche schriftlich rügt. Eine wirksame Mängelrüge muss die Art des Mangels und den Tag der Feststellung genau beschreiben.
  3. Liegt ein Mangel vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Wir können zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung wählen. Ist keine Ersatzware vorrätig, können wir die Ersatzlieferung verweigern.
  4. Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenem Gewinn, sind nur im Rahmen der Ziffer VIII möglich.
  5. Mängelansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden verjähren in einem (1) Jahr ab Lieferung der Ware. § 479 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
  6. Der Kunde verliert seinen Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 478 Abs. 2 BGB, wenn er diesen nicht unverzüglich schriftlich geltend macht und uns Rügen und/oder Mängelansprüche seines Kunden sowie die Art und Weise der Erfüllung dieser Ansprüche nicht unverzüglich schriftlich anzeigt.
  7. Mängelansprüche beim Verkauf von Ware zweiter Wahl und Sonderposten sind ausgeschlossen.

VIII. Haftung

  1. Wir haften für Schäden oder Aufwendungen des Kunden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbeschränkung in Absatz 1 gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
  3. Die Haftungsbeschränkung in Absatz 1 gilt ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In solchen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Gesetzlich zwingende Schadensersatzansprüche und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

IX. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche ist Berlin.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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